Tagesordnung der Mitgliederversammlung
Die Tagesordnung sagt den Mitgliedern, worüber entschieden wird. Damit ein Beschluss gültig ist, muss sein Gegenstand bei der Einberufung genannt sein (§ 32 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Übliche Punkte einer ordentlichen Versammlung
- Begrüßung, ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit feststellen
- Genehmigung der Tagesordnung
- Bericht des Vorstands
- Kassenbericht
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstands
- Wahlen (welche Ämter?)
- Anträge
- Verschiedenes
Konkret statt allgemein
Unter „Verschiedenes“ wird nur gesprochen, nicht entschieden. Soll beschlossen werden, gehört der Gegenstand als eigener Punkt in die Einladung, zum Beispiel „Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf … ab 2028“ oder „Wahl der Kassenprüfer“. Bei Satzungsänderungen sollte erkennbar sein, welche Bestimmungen sich ändern.
Anträge von Mitgliedern
Viele Satzungen setzen eine Frist für Anträge, damit sie in die Tagesordnung kommen. Gehen Anträge nach dem Versand ein, prüfe, ob die Satzung eine Ergänzung der Tagesordnung vorsieht und wie sie bekannt gegeben wird.
Die Einladungsvorlage enthält die Standard-Tagesordnung und lässt sich frei anpassen.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 32 – gesetze-im-internet.de/bgb/__32.html
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 40 – gesetze-im-internet.de/bgb/__40.html
- Bundesministerium der Justiz: Leitfaden zum Vereinsrecht – bmj.de (Publikationen)
- Vereins- und Sportbünde, Wissensportal VIBSS: Vereinsrecht, Mitgliederversammlung – vibss.de
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist eure Satzung; in Zweifelsfällen hilft eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt bzw. euer Landessportbund oder Dachverband. Stand: November 2026.