Vereinseinladung

Satzungsänderung: richtig ankündigen und beschließen

Eine Satzungsänderung ist der häufigste Grund für Streit über Einladungen. Drei Punkte helfen.

In der Einladung ankündigen

Die Satzungsänderung muss als Gegenstand in der Tagesordnung stehen (§ 32 Abs. 1 Satz 2 BGB). Bewährt hat sich, die betroffenen Paragrafen zu nennen und den neuen Wortlaut beizulegen. Dann können sich die Mitglieder vorbereiten.

Mehrheit

Ohne andere Regel in der Satzung braucht eine Satzungsänderung drei Viertel der abgegebenen Stimmen (§ 33 Abs. 1 BGB). Für die Änderung des Vereinszwecks verlangt das Gesetz die Zustimmung aller Mitglieder. Die Satzung darf beides anders regeln (§ 40 BGB). Prüfe also zuerst eure Satzung.

Eintragung ins Vereinsregister

Bei eingetragenen Vereinen wird die Änderung erst mit der Eintragung ins Vereinsregister wirksam (§ 71 BGB). Die Anmeldung erfolgt durch den Vorstand in öffentlich beglaubigter Form, in der Regel über ein Notariat.

In der Vorlage trägst du geplante Satzungsänderungen ein. Sie erscheinen beim Tagesordnungspunkt, und der Rechner erinnert an die Mehrheit.

→ Zum Fristenrechner und zur Einladungsvorlage

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist eure Satzung; in Zweifelsfällen hilft eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt bzw. euer Landessportbund oder Dachverband. Stand: November 2026.