Einladung zur Mitgliederversammlung: Muster mit Fristenrechner
Rechne aus, bis wann die Einladung raus muss. Erstelle danach die Einladung mit Tagesordnung, druckfertig und zum Kopieren in die E-Mail. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Werbebanner. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser.
1. Fristenrechner
2. Einladung erstellen
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Häufige Fragen
Wie lang ist die Einladungsfrist?
Das bestimmt eure Satzung. Das BGB nennt keine feste Frist; die Satzung soll Form und Voraussetzungen der Einberufung regeln (§ 58 Nr. 4 BGB). Üblich sind zwei bis vier Wochen. Fehlt eine Regel, muss die Frist angemessen sein.
Warum rechnet der Rechner einen Tag früher als „14 Tage vorher“?
Weil weder der Tag des Zugangs noch der Versammlungstag mitzählen, wenn man die Fristregeln des BGB (§§ 187, 188) entsprechend anwendet. So hält die Frist auch bei strenger Auslegung. Die einfache Zählung zeigt der Rechner unter „So wurde gerechnet“ zum Vergleich.
Darf ich per E-Mail einladen?
Nur wenn eure Satzung das zulässt, etwa mit „in Textform“ oder „per E-Mail“. Steht dort „schriftlich“, ist der Brief der sichere Weg. Mehr unter Fristen richtig berechnen.
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